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EDL-G Pflicht-Check

Bin ich nach §8 des Energiedienstleistungsgesetzes zur Energieaudit-Pflicht verpflichtet? 3 Fragen — sofortiges Ergebnis.

Schritt 1 von 3  ·  Unternehmensgröße
Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) hat Ihr Unternehmen?
Weniger als 10 Mitarbeiter
10 bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
250 Mitarbeiter oder mehr
Schritt 2 von 3  ·  Jahresumsatz
Wie hoch ist der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens?
Weniger als 10 Mio. €
10 bis unter 50 Mio. €
50 Mio. € oder mehr
Schritt 3 von 3  ·  Jahresbilanzsumme
Wie hoch ist die Jahresbilanzsumme (Aktiva) Ihres Unternehmens?
Weniger als 10 Mio. €
10 bis unter 43 Mio. €
43 Mio. € oder mehr

KMU-Schwellenwerte (EU)

Größe MA Umsatz Bilanz
Kleinst < 10 < 2 Mio. < 2 Mio.
Klein < 50 < 10 Mio. < 10 Mio.
Mittel < 250 < 50 Mio. < 43 Mio.
Groß ⚠ ≥ 250 ≥ 50 Mio. ≥ 43 Mio.

Quelle: EU-Empfehlung 2003/361/EG

Wichtiger Hinweis

Bei der KMU-Berechnung werden verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen anteilig einbezogen. Tochtergesellschaften eines Großkonzerns können daher als Nicht-KMU gelten, auch wenn sie eigenständig klein wirken.

Sanktionen

§12 EDL-G: Bußgelder bis zu 50.000 € pro Verstoß. BAFA führt Stichprobenkontrollen durch.

Was ist das EDL-G?

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um.

01

Auditpflicht §8

Nicht-KMU müssen alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen und die Ergebnisse dem BAFA melden.

02

Alternative: ISO 50001

Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erfüllt die Auditpflicht gleichwertig — und bietet dauerhaften Mehrwert.

03

4-Jahres-Turnus

Das Audit muss alle 4 Jahre wiederholt werden. Das Ergebnis muss nicht umgesetzt werden — aber die Empfehlungen sollten intern dokumentiert sein.

04

BAFA-Förderung

Energieaudits und die Einführung von ISO 50001 werden durch das BAFA-Förderprogramm BEW Modul 3 mit 25–45 % bezuschusst.

Häufige Fragen zur Auditpflicht

Wer ist zur Energieaudit-Pflicht verpflichtet? +

Nicht-KMU (Großunternehmen) gemäß EU-Empfehlung 2003/361/EG: Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio. € UND einer Bilanzsumme über 43 Mio. €. KMU sind grundsätzlich befreit.

Werden verbundene Unternehmen einbezogen? +

Ja. Partner- und verbundene Unternehmen werden bei der KMU-Berechnung anteilig addiert. Eine 100 %-Tochter eines Großunternehmens gilt deshalb selbst als Nicht-KMU — auch wenn sie für sich betrachtet unter den Schwellenwerten liegt.

Was passiert, wenn ich das Audit nicht mache? +

Gemäß §12 EDL-G drohen Bußgelder bis zu 50.000 € pro Verstoß. Das BAFA überprüft die Einhaltung durch Stichproben. Nicht gemeldete Pflichtaudits können mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden.

Kann ich ISO 50001 als Alternative zum Audit nutzen? +

Ja. Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erfüllt die gesetzliche Auditpflicht gleichwertig. ISO 50001 bietet zusätzlich kontinuierliche Verbesserung, BAFA-Förderung und bessere Wettbewerbsposition.

Ist das Audit auch für KMU sinnvoll? +

Absolut. Auch ohne gesetzliche Pflicht bringt ein Energieaudit KMU typische Einsparpotenziale von 10–25 % der Energiekosten ans Licht — und wird mit dem BAFA-Programm BEW Modul 3 mit bis zu 45 % gefördert.

Energieaudit oder ISO 50001 — wir begleiten Sie

BAFA-akkreditiert, termingerecht, vollständig — vom Erst-Audit bis zur ISO-Zertifizierung.

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