Die normative bzw. gesetzliche Grundlage für die Implementierung eines Energiemanagementsystems bildet die "Familie" rund um die DIN EN ISO 50001, welche erstmals 2011 von der ISO (Internationale Organisaton für Normung) veröffentlicht wurde. Im Laufe der darauffolgenden Jahre wurde diese mit weiteren Normen ergänzt, um den Organisationen zu helfen, den Anforderungen an der Umsetzung und am Prozess gerecht zu werden. Da die Optimierung von einem Energiemanagementsystem ein fortwährender Prozess ist, sind auch bezüglich der Normen in Zukunft Änderungen und Verbesserungen zu erwarten. Für genauere Informationen klicken Sie auf folgene Links:
DIN EN ISO 50001
DIN EN ISO 50003
DIN EN ISO 50004
DIN EN ISO 50006
DIN EN ISO 50015
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 % zu senken. Neben dem Ausbau neuer Erzeugungskapazitäten für Strom auf Basis erneuerbarer Energien steht die Senkung des Energieverbrauchs durch die Steigerung der Energieeffizienz im Fokus der Energiewende.
Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderprogramme in diesem Bereich neu ausgerichtet. Anstatt wie bisher die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufzuteilen, startet am 1. Januar 2019 ein einfacheres Modell: das Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit".
Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen sind alle Maßnahmen förderfähig, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen.
Das neue Programm wird von BAFA und KfW gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie "Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien". Es ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen. Bewährte Elemente aus diesen Programmen wurden übernommen, weiterentwickelt und in der neuen Richtlinie gebündelt.