Energiemanagement News

Hier die Neuigkeiten von uns und aus der Energieeffizienz-Branche

Wissenswertes chronologisch

2021
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Klimaschutz und Bundestag

Die Wahlen sind nun "durch" und wir können alle hoffen, dass nun ein Ruck der Modernisierung durch unser Land geht. Das wünschen sich wohl auch alle Parteien, die mit einer Regierungsbildung befasst sind. Einig sind sie sich auch über die notwendigen Klimaschutz-Maßnahmen.
Dazu eine Anmerkung von uns: Der beste Klimaschutz ist, Emissionen zu vermeiden. Und dazu leisten wir schon längst einen entscheidenden Beitrag. Wir senken den Energieverbrauch und damit auch den CO2-Ausstoß. Für jede Kilowattstunde etwa 400 g CO2. Macht mit, sprecht mit uns - kostenlos und unverbindlich! Da geht was!

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Großes Update für das Alligate

Unser bewährtes Alligate bekommt ein großes Update, was sich besonders im dezenztralen Einsatz, etwa bei Filialisten, in der Systemgastronomie oder auf Baustellen auswirken wird. Redundante Hardware (2 x CPU) und zwei separate, über eine Service-Cloud gemanagte Betriebssysteme, eines für die Datenübertragung, eines für die Wartung, machen unser Gateway noch leistungsfähiger und sicherer. Die Einführung wird im Oktober erfolgen.

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Automatisierung neu gedacht

Bei einem erstklassigen Energiemanagementsystem muss die Software mit Automatisierungsprozessen kommunizieren. Wir sind der Meinung, dass das Heiligtum der Automatisierung - die Automatisierungspyramide - neu gedacht werden muss. Denn es fehlt hier jeder Bezug zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz. Deshalb haben wir dem Thema eine eigene Seite gewidmet.

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Drittmengenabgrenzung

Wenn Sie von Steuer- und Umlagebegünstigungen beim Strombezug und bei der Stromerzeugung profitieren, dann sollten Sie dringend aktiv werden, um Ihre Privilegien in Zukunft weiterhin zu erhalten und teure Nachzahlungen zu vermeiden. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss sichergestellt sein, dass nur die Strommengen in den Genuss einer Privilegierung kommen, die auch wirklich dafür vorgesehen sind. Ein begünstigter Stromverbrauch muss daher eindeutig dem Unternehmen zugeordnet werden können, das die Begünstigungen in Anspruch nehmen darf. Der Gesetzgeber sieht deshalb eine Abgrenzungspflicht privilegierter Strommengen (reduzierte Steuern, Abgaben und Umlagen) vor. Das heißt, diese Strommengen sind von nicht privilegierten Mengen in der Regel durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abzugrenzen und fristgerecht zu melden. Sollten Sie eine eigene und fremde Menge nicht korrekt erfassen, abgrenzen und melden, riskieren Sie Ihre Privilegierung(en) und damit in der Regel viel Geld. Zudem drohen gegebenenfalls empfindliche Nachzahlungen. Das heißt, privilegierte Stromverbraucher müssen sich zwingend mit diesem Thema befassen.

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Release Note 3.0.31

Im aktuellen Release sind die Alarmfunktionen nun noch differenzierter einstellbar. Und der Super-Admin kann nun selbst auch Live-Charts einrichten und freigeben.

2020
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Frohe Weihnachten

Wir wünschen allen schöne Feiertage und einen guten Rutsch.